Skip to main content

Leg dich nicht mit der Uni an ... oder doch?

Nicht nur einmal haben mir viele StudienkollegInnen, FreundInnen, meine Familie und diverse andere Personen davon abgeraten, eine Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg zu bekämpfen. Ich habe es trotzdem getan – und nach etwas mehr als drei Jahren und sechs Monaten auch endlich Recht bekommen.

Von Tobias Neugebauer


Es ist dies nicht das erste Mal, dass ich hier in der uni:press über das von mir eingeleitete Verfahren berichten darf. Ich will mich deshalb auch nur kurz zum Verfahrensablauf äußern und vielmehr auf andere Aspekte und die Folgen der höchstgerichtlichen Entscheidung eingehen. All jenen, die ein größeres Interesse an der gesamten Geschichte haben, möchte ich meinen Beitrag aus den Ausgaben #686 und #681 (Juni 2015) nahelegen.

Doch das ist nicht das Ende der Geschichte, über die ich hier berichten will, sondern vielmehr ein Zwischenergebnis.

Das Rektorat der Universität Salzburg hat im Juli 2013 eine Verordnung erlassen, durch die für vorcurriculare Lehre (also Inhalte, die auf das Studium vorbereiten sollen) als auch curriculare Lehre (Inhalte, die untrennbar mit dem Studium verbunden sind) eine Gebührenpflicht eingeführt wurde. Dadurch mussten manche Studierende für Lehrveranstaltungen zahlen, die in ihrem Curriculum ausdrücklich vorgesehen waren. Nach unzähligen Überlegungen und Gesprächen sah ich mich als Studierendenvertreter dazu verpflichtet, gegen die Verordnung rechtlich vorzugehen. Der Verfassungsgerichtshof stellte schließlich fest, dass die Regelung der Universität Salzburg verfassungswidrig war und hob sie mit sofortiger Wirkung auf (VfGH 07.03.2017, V 68/2016-12). Doch das ist nicht das Ende der Geschichte, über die ich hier berichten will, sondern vielmehr ein Zwischenergebnis.

Auch wenn das Erkenntnis ( ja, es heißt wirklich DAS Erkenntnis) des Höchstgerichts inhaltlich sehr positiv ausfiel, wurde die Freude am Ausgang des Verfahrens leicht getrübt. Die Bestimmung wurde nicht rückwirkend aufgehoben, sondern nur für den so genannten „Anlassfall“. Im Ergebnis führt das nun dazu, dass andere Studierende, die für diese Lehrveranstaltungen gezahlt haben, ihr Geld nicht erstattet bekommen. Das kann die Universität Salzburg natürlich freuen, hat sie doch ein rechtliches Experiment gewagt und wird – trotz Rechtswidrigkeit – insofern belohnt, als (zumindest für den Zeitraum Oktober 2013 bis September 2014) nur einem Teilnehmer eine Rückzahlung zusteht. Für Gebühren, die ab Oktober 2014 eingehoben wurden (sie waren nicht Verfahrensgegenstand), werden nun mit dem Rektorat Verhandlungen geführt. Sollte sich die Universität Salzburg nicht freiwillig dazu bereit erklären, allen betroffenen Studierenden ihre Beiträge zu erstatten, wird ein weiteres Verfahren eingeleitet.

Aufgrund gleichlautender Rechtslage würde der Verfassungsgerichtshof bei Bedarf auch hier eine Verfassungswidrigkeit feststellen. Das Erkenntnis hat nicht nur zur Folge, dass die verfahrensgegenständlichen Repetitorien nichts kosten dürfen. Sämtliche Lehrveranstaltungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Regelstudium liegen und für die eine Kostenpflicht vorgesehen ist, müssen zukünftig kostenlos abgehalten werden. Ob damit etwa auch die Sprachkurse, die vom Sprachenzentrum der Universität Salzburg angeboten werden, kostenlos besucht werden können, ist noch fraglich. Um auch hier Rechtssicherheit zu erhalten, ist bereits ein weiteres Verfahren gegen die Universität Salzburg geplant.

Die höchstgerichtliche Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf den Standort Salzburg. Vielmehr ist das Erkenntnis richtungsweisend für alle öffentlichen Universitäten, unterliegen sie doch alle den rechtlichen Vorgaben des Universitätsgesetzes und der Autonomiebestimmung der Österreichischen Bundesverfassung. Daher wird auch an anderen Universitäten, an denen die Einhebung von Beiträgen für den Besuch von Lehrveranstaltungen mittlerweile zur gängigen Praxis geworden ist, über rechtliche Schritte nachgedacht. Der Verfassungsgerichtshof hat schließlich bereits 2013 entschieden, dass die staatliche Verantwortung für die Finanzierung der Regelstudien ein wesentliches Merkmal öffentlicher Universitäten ist. Die Universitäten können sich daher nicht einer zusätzlichen Geldquelle bedienen, indem sie Studierenden neben den gesetzlich vorgesehenen Studienbeiträgen auch noch ihr Taschengeld (oder deutlich mehr) abknöpfen.

Rechtliche Schritte gegen den „Feind“ – die eigene Universität – zu setzen, sollte nicht zum Regelfall werden.

Auch wenn es beinahe dreieinhalb Jahre gedauert und viel Mühe und Zeit (sowie den einen oder anderen Euro aus meinem Privatvermögen) gekostet hat, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wurde, kann ich schlussendlich mit gutem Gewissen behaupten, dass ich mich jederzeit wieder für meine Rechte als auch die meiner StudienkollegInnen einsetzen würde. Rechtliche Schritte gegen den „Feind“ – die eigene Universität – zu setzen, sollte nicht zum Regelfall werden. Wenn aber bei der Gegenseite keinerlei Interesse an einer einvernehmlichen Lösung besteht, darf man (auch als Studierende bzw. Studierender) nicht davor zurückscheuen, den Rechtsweg zu bestreiten. Schließlich werden wir an der Universität ja auch dazu ermutigt, eigenständig zu denken und Gegebenheiten zu hinterfragen.

Eine kleine Klarstellung sei mir am Ende noch erlaubt: Ich müsste lügen, wenn ich behaupte, dass mir alle Personen, mit denen ich anfangs über meine Pläne zur Bekämpfung der Verordnung gesprochen habe, davon abgeraten haben. Nicht wenige meiner FreundInnen haben mich vielmehr durch ihren Zuspruch in der Sache bestärkt. Daneben konnte ich mich auch auf die Unterstützung der großen Mehrheit der an meiner Fakultät lehrenden Personen verlassen, die auch für die Beantwortung der einen oder anderen rechtlichen Frage stets zur Verfügung standen. Schließlich gab (und gibt) es da auch noch den VSStÖ (Verband Sozialistischer Student_innen; das sind die mit der Rose) Salzburg, meine politische Heimat, dessen Mitglieder nicht nur bei dem einen oder anderen Schriftsatz und den Argumenten mitwirkten, sondern auch finanzielle Hilfe versprachen, sollte das Verfahren zu sehr an meinem Privatbudget nagen (so weit ist es aber zu Glück nicht gekommen). Sie alle haben dazu beigetragen, dass ich nach dem einen oder anderen kleinen Rückschlag oder der Blockadepolitik des Rektorats nicht aufgegeben habe und schlussendlich für die Studierenden ein Sieg errungen wurde!

Hinterlasse ein Kommentar

Skip to content